Briefträger
Kein Mindestlohn für Paket- und Kurierdienste sowie Zeitungszusteller
Müntefering verwies jedoch darauf, dass sich der Antrag der Tarifparteien zur Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohnes ohnehin nur auf die Briefdienste bezogen habe. Brief-Dienstleistungen sei das Einsammeln, Sortieren und Austragen von Briefen.
Mit der Einschränkung sind laut Müntefering auch Bedenken vom Tisch, der Tarifvertrag könnte dem Entsendegesetz nicht entsprechen, weil er weniger als 50 Prozent der betreffenden Beschäftigten umfasst. Bei den Briefdiensten sei diese Grenze weit übererfüllt. Einbezogen in den Mindestlohn werden laut Müntefering aber auch Paket- oder Zeitungszusteller, die nur ab und zu Briefe austragen. "Alle, die Briefe tragen, sind Briefträger", sagte der Vizekanzler.
Der zentrale Arbeitgeberverband BDA, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste sehen im Gegensatz zu Müntefering das 50-Prozent-Quorum nicht erreicht. Nach ihrer Rechnung beschäftigen die im Arbeitgeberverband Postdienste organisierten Unternehmen 119.000 Arbeitnehmer. Diesen stünden mindestens 270.000 Beschäftigte bei Wettbewerbern gegenüber, die nicht in diesem Verband organisiert seien.
Der Personalvorstand der Deutschen Post, Walter Scheurle, und ver.di-Vorstand Andrea Andrea Kocsis lobten den Kabinettsbeschluss und gingen davon aus, dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Müntefering dazu stehen, dass der Mindestlohn zum 1. Januar kommt. Kocsis kritisierte zugleich die "Verzögerungsspielchen" der Union.
Müntefering bedauerte, dass die Unions-Fraktion nicht bereit gewesen sei, mit der SPD gemeinsam die Erweiterung des Entsendegesetzes in den Bundestag einzubringen, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Der Zeitplan, den Mindestlohn für den Briefsektor zum 1. Januar einzuführen, sei aber noch einzuhalten. Die Erweiterung des Entsendegesetzes müsse aber nun "mit hohem Druck" in Bundestag und Bundesrat verhandelt werden. Nach dem Gesetz will Müntefering im November eine Verordnung in Gang setzen, um den Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären.
Nach Auffassung des Bundeskabinetts soll es auch nach dem Wegfall des Briefmonopols Anfang 2008 bei der Mehrwertsteuerbefreiung für Briefe der Deutschen Post bleiben. Müntefering betonte, wenn andere Unternehmen ebenfalls einen flächendeckenden Universaldienst anbieten, könnten sie mit den gleichen Vergünstigungen rechnen.
Die Entscheidung, nur die Briefdienstleister in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, ist nach Auffassung des Linksabgeordneten Werner Dreibus "keine optimale Lösung". Besser wäre es gewesen, Paket- und Kurierdienste sowie Zeitungszusteller explizit in den Mindestlohn für die Postbranche einzubeziehen.
Damit Lohn-Dumping in der Postbranche zumindest ansatzweise verhindert werden könne, sei jetzt Eile geboten, so Dreibus. Der Beschluss müsse noch vor der Öffnung des Briefmarktes im Januar unter Dach und Fach. Insgesamt habe der Kabinettsbeschluss erneut gezeigt, dass branchenspezifische Lohnuntergrenzen nur eine Notlösung sein könnten. An einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn Die Linke fordere, führe auf Dauer kein Weg vorbei.
Scharfe Töne schlug der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Alexander Ulrich, resümierend an: "Ich fasse das demokratische und ordnungspolitische Leitbild der Bundesregierung zusammen: Private Monopole sind zu fördern, Mindestlöhne abzulehnen und die soziale Gestaltung der Globalisierung wird verschoben. Bis dahin gilt: Diese Bundesregierung ist weder marktwirtschaftlich, noch sozial."
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Am 19. Sep. 2007 unter:
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