"Meilenstein für Tierrechte"
Bremen führt als erstes Bundesland Tierschutz-Verbandsklage ein
"Bremen hat heute Tierschutzgeschichte geschrieben. Jetzt können in Bremen tätige Tierschutzorganisationen vor den Gerichten des Landes klagen, sobald die Behörden tierschutzrechtliche Bestimmungen nicht durchsetzen. Dafür haben wir 20 Jahre lang gekämpft", sagte Kurt Simons vom Bundesverband Menschen für Tierrechte nach der Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft.
Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen seien bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, bei Rodeoveranstaltungen, beim Schlachten ohne Betäubung oder bei der Tötung von Stadttauben durch Aushungern an der Tagesordnung.
Auch die Genehmigung von Tierversuchen sei jetzt gerichtlich überprüfbar, so Simons. "Bisher konnte nur der Experimentator klagen, wenn seine beantragten Versuche nicht genehmigt wurden - ein untragbarer Zustand für eine Demokratie, die den Tierschutz im Grundgesetz verankert hat."
Der Bremer Landtag hat ebenfalls beschlossen, sich im Bundesrat zur Einführung des Klagerechts auf Bundesebene einzusetzen. Bis das durchgesetzt ist, könne es allerdings noch Jahre dauern, fürchtet Simons. Der Bundesverband lobte daher ausdrücklich "die Vorgehensweise des Bundeslandes Bremen, das zuerst die eigenen Zuständigkeiten voll ausgeschöpft und die Klage im eigenen Land eingeführt hat".
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