Intimleben
Papier kündigt strenge Prüfung bei Online-Durchsuchungen an
Laut Papier geht es in dem Karlsruher Verfahren "darum, welche Grundrechte - etwa Unverletzlichkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsschutz - mit welcher Intensität betroffen sein können".
Das Verfassungsgericht hatte 2004 im Urteil über den "Großen Lauschangriff" auf Wohnungen entschieden, dass es die Menschenwürde des Überwachten gebietet, ihm nicht bis in sein Intimleben hinein nachzustellen. Ob diese Schranke auch für private Daten auf heimischen Computer-Festplatten bei einem Internet-Spähangriff gelten muss, ist derzeit umstritten.
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Am 21. Sep. 2007 unter:
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