Verurteilung erwartet

Kanther-Prozess endet voraussichtlich mit Geldstrafen

Der neu aufgerollte Prozess um die Schwarzgeld-Konten der hessischen CDU wird voraussichtlich mit Verurteilungen zu Geldstrafen beendet. Die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer des Wiesbadener Landgerichts, Ingeborg Bäumer-Kurandt, schlug am 25. September zum Auftakt des Verfahrens Geldstrafen für die Beklagten vor. Damit würden Ex-Bundsinnenminister Manfred Kanther (CDU) und Ex-CDU-Finanzberater Horst Weyrauch wegen Untreue zu Geldstrafen verurteilt. Die Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren für Kanther aus dem ersten Verfahren wäre damit hinfällig.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich am Dienstag für eine schnelle Beendigung des Neuverfahrens aus und beantragte für Kanther eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen und für Weyrauch 180 Tagessätze. Die Höhe der Tagessätze müsse noch ermittelt werden. Im ersten Verfahren hatte sie jeweils bei 200 Euro gelegen.

In persönlichen Stellungnahmen erklärten sich Kanther und Weyrauch dazu bereit, die Verurteilungen zu Geldstrafen zu akzeptieren. Die Entscheidung über die genaue Höhe der Geldstrafen soll voraussichtlich am Donnerstagnachmittag, spätestens aber Freitag dieser Woche fallen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!