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Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II

Studium ohne BAFöG und ALG II

Studierende können grundsätzlich kein Arbeitslosengeld II bekommen. Diese Regelung der Hartz-IV-Gesetze ist am 6. September vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gebilligt worden. Deutschlands oberste Sozialrichter wiesen die Klage eines Münchner Studenten ab, dem wegen eines Studienfachwechsels die Ausbildungsförderung (BAFöG) gestrichen worden war. Als er daraufhin Arbeitslosengeld II beantragte, hatte er ebenfalls eine Abfuhr kassiert - zu Recht, wie das BSG befand.

Wer eine BAFöG-fähige Ausbildung absolviert, sei laut Gesetz von den Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. "Dabei kommt es nur auf die abstrakte Förderungsfähigkeit an", so der Senat. Es spiele keine Rolle, ob ein Student oder Auszubildender auch tatsächlich BAFöG beziehe. (Az.: B 14/7b AS 36/06 R)

Der Anwalt des Klägers hatte die gesetzliche Regelung dagegen als "sachfremd" kritisiert: Es widerspreche dem Ziel von Hartz IV, wenn zwar Studienabbrecher aber keine Studierenden Arbeitslosengeld II bekommen könnten. "Jemand, der studiert, macht das, was er eigentlich soll: Er bemüht sich, einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden und dem Staat nicht zur Last zu fallen."