Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II
Studium ohne BAFöG und ALG II
Wer eine BAFöG-fähige Ausbildung absolviert, sei laut Gesetz von den Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. "Dabei kommt es nur auf die abstrakte Förderungsfähigkeit an", so der Senat. Es spiele keine Rolle, ob ein Student oder Auszubildender auch tatsächlich BAFöG beziehe. (Az.: B 14/7b AS 36/06 R)
Der Anwalt des Klägers hatte die gesetzliche Regelung dagegen als "sachfremd" kritisiert: Es widerspreche dem Ziel von Hartz IV, wenn zwar Studienabbrecher aber keine Studierenden Arbeitslosengeld II bekommen könnten. "Jemand, der studiert, macht das, was er eigentlich soll: Er bemüht sich, einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden und dem Staat nicht zur Last zu fallen."