Steinbrück will nicht
Koalitionspolitiker für Änderung der gekürzten Pendlerpauschale
Der SPD-Finanzexperte Reinhard Schultz sagte, schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor einem Jahr habe es auch in den Reihen der Koalition viele gegeben, die vor Verfassungsproblemen gewarnt hätten. "Nun bewahrheitet sich die damalige Einschätzung, dass die Gerichte die vorgenommene Kürzung der Pendlerpauschale kippen werden", sagte Schultz. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir das Gesetz korrigieren, um zu einer gerechten Lösung zu kommen."
Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte dagegen: "Es gibt überhaupt keine Zweifel daran, dass diese rechtens ist." Das Finanzministerium gehe davon aus, dass auch das Bundesverfassungsgericht entsprechend entscheiden werde.
Das oberste Gericht in Karlsruhe wurde von den Finanzgerichten von Niedersachsen und dem Saarland angerufen, die die Neuregelung für verfassungswidrig halten. Die Karlsruher Richter sollen nun entscheiden, ob das neue Gesetz wieder gekippt wird.
Der Bundesfinanzhof hatte am 6. September die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Neuregelung im Einkommensteuergesetz zur Kürzung der Pendlerpauschale angezweifelt.
Die Linke forderte, dies "sollte im Finanzministerium nicht auf taube Ohren stoßen und Anlass für eine schnelle Korrektur sein." Die Kürzung der Pendlerpauschale für Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Senkung der Unternehmenssteuer für Banken und Konzerne bezeichnete die Linke als "Paradebeispiel für die unsoziale Politik der Großen Koalition".
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, appellierte an das Finanzministerium, Steuerbescheide für 2007 wegen der Pendlerpauschale für "vorläufig" zu erklären, um eine Flut von Widersprüchen zu vermeiden. "Wenn bis zum kommenden Jahr offenbleibt, ob die Kürzung rechtmäßig ist, wird es 20 Millionen Einsprüche geben", warnte Ondracek.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) befürchtet ausbleibende Rückzahlungen für die Steuerzahler, auch wenn das Bundesverfassungsgericht die gekürzte Pendlerpauschale abschaffen sollte. Alle Steuerpflichtigen mit Fahrtkosten sollten sich daher auch für die ersten 20 Kilometer einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen, riet der Verband.
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Am 07. Sep. 2007 unter:
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« Afghanische Politiker bei SPD-Fraktion
"Online-Durchsuchungen bringen gar nichts" »

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