Abwägung Leben gegen Leben
Regierungskoalition verhindert Missbilligung für Jung im Bun
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz entschieden, dass der Gesetzgeber keine Abwägung Leben gegen Leben vornehmen dürfe. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte, nach diesem Urteil wäre jeder Abschussbefehl eine "Aufforderung zur Straftat".
Der Wehrexperte der Union, Bernd Siebert (CDU), entgegnete, die Politik müsse sich gerade in rechtlich nicht vorab zu klärenden Situationen deutlich zu ihrer "Entscheidungshoheit" bekennen. Terroristen dürfe nicht das Heft des Handelns zugebilligt werden. Jung habe deshalb klargemacht, dass die Demokratie wehrhaft sei und der Schutz der Bürger auch in Extremsituationen gewährleistet bleibe.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz, rügte zwar, dass sich nach dem von Karlsruhe teilweise kassierten Luftsicherheitsgesetz auch Jung nicht vorab schon zu einer außerordentlichen, gesetzlich nicht zu regelnden Situation so äußern könnte. Dennoch lehne die SPD den Antrag der Liberalen ab, damit Jung weiter Verteidigungsminister bleiben könne.
In namentlicher Abstimmung votierten 149 Parlamentarier für den FDP-Antrag, 405 lehnten ihn ab. Es gab sechs Enthaltungen.
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Am 11. Okt. 2007 unter:
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