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Bund will Vaterschaftstests erleichtern

Leiblicher Vater

Väter sollen künftig in der Lage sein zu klären, ob sie der leibliche Vater ihres Kindes sind, ohne die Vaterschaft anfechten zu müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 11. Oktober im Bundestag in erster Lesung beraten wurde. Die Vorlage beinhaltet, dass genetische Abstammungstests familiengerichtlich angeordnet werden können, ohne dass die Vaterschaft angefochten werden muss.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, heimliche Vaterschaftstests blieben verboten. Väter oder vermeintliche Väter hätten aber ein legitimes Interesse zu erfahren, ob sie der leibliche Vater seien. Auch die Kinder hätten ein Recht darauf, dies zu erfahren.

Der Entwurf der Bundesregierung räumt dem Vater, der Mutter sowie dem Kind das Recht ein, beispielsweise Blut- oder Speichelproben zu fordern, um die Abstammung zu klären. Eine Vorlage des Bundesrates will diese Möglichkeit nur den Eltern, nicht aber den Kindern zubilligen.

Bundesregierung und Bundesrat kamen mit den Entwürfen einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach. Dieses hatte am 13. Februar 2007 entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests weiterhin nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber auf, ein von der Vaterschaftsanfechtung unabhängiges Verfahren zur Klärung der Vaterschaft zu schaffen.