"Verfassungsrechtliche Bedenken"

Bundesrat kritisiert Regierungspläne zu Bahnprivatisierung

Die Pläne der Bundesregierung zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG stoßen im Bundesrat auf scharfe Kritik. Der vorgelegte Gesetzentwurf trage "den Interessen der Länder nicht Rechnung", kritisierte die Länderkammer am 12. Oktober in einer Stellungnahme zu der Vorlage. Eine "Privatisierung in dieser Ausgestaltung würde die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele stark behindern" und zu erheblichen Haushaltsrisiken für den Bund und die Länder führen. Zudem erhob der Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung möchte, dass sich der Bund von bis zu 49 Prozent seiner Anteile trennt. Das rund 34.000 Kilometer lange Streckennetz bleibt zwar in Hand des Bundes, allerdings darf die Bahn das Netz zunächst für 15 Jahre bewirtschaften und bilanzieren.

Der Bundesrat bemängelte, dass der Gesetzentwurf von den Zielen der Bahnreform einseitig das Interesse der Deutschen Bahn AG an einer starken Marktposition berücksichtige. Zugleich forderte die Länderkammer eine Stärkung der Eigentümerrechte des Bundes.

Bundesrat: Steigende Preise, Streckenstilllegungen

Daneben verwies der Bundesrat darauf, dass die Länder aufgrund ihrer Verantwortung für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs durch den Regierungsentwurf erheblich betroffen seien. Risiken ergäben sich etwa infolge der "wachsenden Gefahren durch steigende Trassen- und Stationspreise" und betriebswirtschaftlich bedingte Streckenstilllegungen.

Die Qualität überwiegend vom Nahverkehr genutzter Strecken werde durch die Vorlage "nicht hinreichend gesichert". Eine Privatisierung der Bahn dürfe aber nicht "zu Lasten des Nahverkehrs und der Länderhaushalte gehen".

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) verteidigte in der Debatte die Vorlage als verfassungsgemäß. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Konzern im mehrheitlichen Eigentum des Bundes bleibe. Auch bleibe das "Eigentum an den Infrastrukturen" zu hundert Prozent beim Bund. Die "Grundanlage des Gesetzes" bestehe darin, dass die Bahn verpflichtet werde, mit 2,5 Milliarden Euro jährlich die Qualität des Netzes sowohl im Fern- als auch im Regionalbereich zu erhalten. Dabei sei darüber zu diskutieren, "wie wir das so regeln, dass es für die Länder akzeptabel ist".

Am Erhalt der Qualität "sowohl in der Fläche als auch auf den Fernnetzen" hätten auch das Bundeskabinett und die Bundestagsfraktionen ein "essentielles Interesse", sagte der Minister. Man werde eine Lösung finden, den Verkehr auf dem regionalen Netz "weiter in hoher Qualität" zu sichern.

Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Karl-Heinz Daehre (CDU), sagte, für die Länder sei entscheidend, "dass Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes garantiert werden". Er verwies darauf, dass nur die Bundesregierung und der von der Bahn bestellte Gutachter die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelung bescheinigten. Die anderen fünf vorliegenden Gutachten hätten ebenso wie die Justizminister der Länder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.

Auch gebe es keine Gewähr dafür, dass die Regionalnetze so erhalten bleiben, wie die Länder dies wünschten, bemängelte Daehre. Auch gebe es keinen Schutz davor, "dass steigende Stations- und Trassenpreise die Kaufkraft der Nahverkehrsmittel entwerten". Daehre betonte: "Wir können die Zustimmung nicht geben, solange noch erhebliche Bedenken bestehen, dass die gewählte Form der Teilprivatisierung den Anforderungen des Gemeinwohls nicht gerecht wird."

"Bundesrat verpasst Weichenstellung für bessere Verkehrspolitik"

Das Bündnis "Bahn für Alle" hat die Stellungnahme des Bundesrates kritisiert. "Die Länder fordern keine Abkehr von den Privatisierungsplänen, sondern lediglich eine andere Variante", sagte Carl Waßmuth vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac, einem der 14 Träger des Bündnisses. "Die Länder-Vertreter haben die Chance verpasst, die Weiche umzustellen vom zerstörerischen Privatisierungskurs auf einen Kurs für nachhaltige Verkehrspolitik. Sie versuchen lediglich, das Tempo zu drosseln und zusätzliche Halte einzufügen."

Die Stellungnahme des Bundesrates fordere faktisch die Trennung von Schiene und Betrieb, da die Länderkammer den Einfluss des Bundes aufs Netz erhalten möchte, ohne die Privatisierung grundsätzlich in Frage zu stellen. "Alles, was widersinnig ist an der Bahnprivatisierung, erhält nicht plötzlich dadurch Sinn, dass die Bahn nur zum Teil statt komplett verkauft wird", meint Waßmuth.

Statt einer neuen Debatte über Privatisierungsvarianten brauche es eine vernünftige Basis für eine Entscheidung dieser Tragweite. "Dazu gehört ein echtes verkehrspolitisches Konzept, das den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Dazu gehört eine umfassende Bilanz der Bahn auf Börsenkurs der vergangenen 13 Jahre, die die Deutsche Bahn AG und Verkehrsministerium dem Parlament bisher verweigert haben", sagte Waßmuth.

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