Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

BGH billigt vorläufige Ablehnung des Sorgerechts im Fall Görgülü

"Zunächst Umgangsrecht stärken"

Kazim Görgülü hat in dem aufsehenerregenden Rechtsstreit um das Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Sohn vor dem Bundesgerichtshof zum Teil eine Niederlage erlitten. Der BGH verwarf in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Görgülüs gegen die Ablehnung seines Sorgerechtsantrags durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Zunächst müsse "das Umgangsrecht gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden kann", so der BGH. Das 1999 geborene Kind war auf Betreiben der Mutter und gegen Görgülüs Willen von Pflegeeltern adoptiert worden.

Der seit rund sieben Jahren dauernde Familienrechtsstreit beschäftigte schon wiederholt das OLG Naumburg, das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der BGH betonte, es sei noch keine tragfähige Basis zwischen Vater und Kind entstanden. Im Falle einer gegenwärtigen Übertragung des Sorgerechts drohe deshalb "Bindungslosigkeit". Der BGH mahnte aber, dass die gefundene Umgangsregelung strikt eingehalten werden müsse. Demnach darf Görgülü alle 14 Tage seinen Sohn fast das komplette Wochenende lang sehen.

Rüge auch für Behörden und Pflegeeltern

Ziel sei eine Übertragung des Sorgerechts und ein Wechsel des ständigen Aufenthalts zum Vater, unterstrich der 12. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe. Dem Elternrecht des Vaters und dem Kindeswohl könne nur durch eine "kontinuierliche Annäherung" genügt werden.

Die Behörden hätten alles zu unterbinden, was diese Annäherung gefährden könnte. Das schließe notfalls auch Zwangsmaßnahmen gegen die Pflegeeltern oder - als letztes Mittel - die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie ein. (AZ: XII ZB 229/06 - Beschluss vom 26. September 2007)