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Angeblich etwas mehr Informantenschutz für Journalisten geplant

Überwachungsgesetz

Die große Koalition will einem Medienbericht zufolge noch eine Korrektur beim Gesetz über die "Telekommunikationsüberwachung" vornehmen, um den Informantenschutz für Journalisten zu verbessern. Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss kündigte im Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" an, entgegen dem im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf werde sichergestellt, dass Journalisten künftig strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn bei ihnen als geheim eingestufte Unterlagen gefunden werden. Einige Staatsanwaltschaften hatten zuletzt Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kurnaz-Untersuchungsausschuss eingeleitet. Mit der Korrektur komme die Koalition der Kritik allerdings nur teilweise entgegen.

Nach Angaben von Tauss ist die jetzt verabredete Nachbesserung seit dem Wochenende mit der CDU und mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt. Seitens der Rechtspolitiker, die Journalisten nicht besser behandeln wollten als zum Beispiel Ärzte oder Therapeuten, habe es dagegen "heftigen Widerstand" gegeben.

Journalisten werden auch jetzt nach wie vor nicht generell von Abhörmaßnahmen ausgenommen - wie es für Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger vorgesehen ist.

Bei dem Überwachungsgesetz, das nächste Woche im Bundestag beschlossen werden soll, handelt es sich nach Darstellung der Bundesregierung um die Umsetzung einer EU-Regelung. Die Koalition habe sich grundsätzlich darauf verständigt, nur eine "Minimalanpassung" an das EU-Recht vorzunehmen, so die Regierung. Dabei aber waren unter dem Stichwort Geheimnisschutz auch Passagen aufgenommen worden, die von den Journalistenorganisationen einmütig als der Versuch gewertet wurden, den Informantenschutz aufzuweichen. Rechtlich gehe es dabei vor allem um sogenannte "Zufallsfunde" bei Hausdurchsuchungen, die gerichtsverwertbar sein sollten, und um geheim eingestuftes Material.

Nach dem der Zeitung vorliegenden Neufassungstext sei jetzt eine Version verabredet, wonach bei Journalisten gefundenes Material dann in einem Strafverfahren verwendet werden darf, wenn Gegenstand dieses Strafverfahrens eine schwere Tat mit einem Strafmaß von mehr als fünf Jahren Gefängnis ist.