Organisatorische Umsetzung
Karlsruhe urteilt noch 2007 über Umsetzung von Hartz-IV
Die klagenden elf Landkreise rügen eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Sie kritisieren, dass ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne "Hartz IV"-Leistungen übertragen hat, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Kommunen sind für Unterkunft und Heizung, Bekleidung sowie für Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige zuständig.
Indem der Bundesgesetzgeber den Kreisen einzelne Leistungen zugewiesen habe, habe er "unzulässig auf die kommunale Ebene durchgegriffen", heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Die Kommunen beanstanden zudem, dass sie Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit bilden mussten. Hierdurch sei eine "unzulässige Mischverwaltung" entstanden. Die Bundesregierung hatte in Karlsruhe die Reform und deren Umsetzung verteidigt.
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Am 30. Okt. 2007 unter:
justizStichworte:
« Freiheitsstrafe zur Bewährung für Ex-Verkehrsminister Krause
"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt »
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