Schlägerei
1300 Euro Schmerzensgeld für schwer verletzten Angreifer
Die beiden Kontrahenten waren bei einem Straßenfest im Raum Offenburg im Gedränge zunächst leicht gegeneinandergestoßen. Daraufhin beschimpfte der Kläger beim Weitergehen den Türken mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Dann würgte er den Türken am Hals und lief - nachdem dieser ihn weggeschubst hatte - mit geballten Fäusten auf ihn zu. Um den Angriff abzuwehren, schlug der Türke den Mann mit der Faust ins Gesicht und - als der Angreifer zu Boden gegangen war - nochmals.
Der BGH sah nun eine Notwehrsituation nur bei den ersten Schlägen des Türken gegeben, nicht aber bei den Schlägen gegen den am Boden liegenden Angreifer. Welche Schläge genau zu den einzelnen Frakturen am Unterkiefer führten, war letztlich nicht mehr feststellbar. Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. (AZ: VI ZR 132/06 - Urteil vom 30. Oktober 2007)
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Am 30. Okt. 2007 unter:
justizStichworte:
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