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1300 Euro Schmerzensgeld für schwer verletzten Angreifer

Schlägerei

Ein Mann, der bei einem Straßenfest einen Türken tätlich angegriffen und bei der folgenden Schlägerei selbst einen Kieferbruch erlitten hatte, bekommt ein Schmerzensgeld von 1300 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die weitergehende Klage des Angreifers auf Zahlung von mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld wies der 6. Zivilsenat des BGH ab. Zur Begründung hieß es, der angegriffene Türke habe bei seinen ersten Abwehr-Schlägen in Notwehr gehandelt. Weil er dann aber noch auf den am Boden liegenden, "kampfunfähigen" Angreifer eingeschlagen habe, müsse er diesem ein Schmerzensgeld von 1300 Euro zahlen.

Die beiden Kontrahenten waren bei einem Straßenfest im Raum Offenburg im Gedränge zunächst leicht gegeneinandergestoßen. Daraufhin beschimpfte der Kläger beim Weitergehen den Türken mit ausländerfeindlichen Äußerungen. Dann würgte er den Türken am Hals und lief - nachdem dieser ihn weggeschubst hatte - mit geballten Fäusten auf ihn zu. Um den Angriff abzuwehren, schlug der Türke den Mann mit der Faust ins Gesicht und - als der Angreifer zu Boden gegangen war - nochmals.

Der BGH sah nun eine Notwehrsituation nur bei den ersten Schlägen des Türken gegeben, nicht aber bei den Schlägen gegen den am Boden liegenden Angreifer. Welche Schläge genau zu den einzelnen Frakturen am Unterkiefer führten, war letztlich nicht mehr feststellbar. Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. (AZ: VI ZR 132/06 - Urteil vom 30. Oktober 2007)

Eschede

Die Hinterbliebenen der Opfer der ICE-Katastrophe von Eschede haben die Deutsche Bahn AG auf Schmerzensgeld verklagt. Ihr Anwalt Reiner Geulen reichte am Donnerstag eine entsprechende Musterklage vor dem Landgericht in Berlin ein. Er fordere zunächst für sechs Hinterbliebene eine Entschädigung in Höhe von jeweils 250.000 Mark. Bahnchef Hartmut Mehdorn wies die Forderungen des Anwalts als unbegründet zurück.

Geulen kritisierte die Bahn, die bislang "lediglich dem nächsten Familienangehörigen nach dem Unfall einen 'freiwilligen' Betrag in Höhe von 30.000 Mark überwiesen" habe. Außerdem stellte Geulen Strafanzeige gegen zwei damals verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Bahn. Sie betreffen den damaligen Vorstand für Forschung und Technologie und jetzigen Chef der Deutschen Bahn Netz AG, Roland Heinisch, sowie den früheren Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens, Heinz Dürr. Beide müssten sich für die mangelnde Überprüfung der Radreifen verantworten, deren Defekt das Unglück verursachte, sagte Geulen. Eine mögliche Klage gegen die Thyssen Krupp-Holding als Entwickler und Hersteller der Räder vor einem Gericht in New York behalte er sich vor. Seine Kanzlei vertritt 66 Hinterbliebene.

Mehdorn bedauerte, dass Geulen "die Entschädigungsfrage zur Medienschlacht ausarten lässt". Seine ungeheuren Aussagen dienten offenbar der persönlichen Profilierung. "Diese findet auf dem Rücken vieler Betroffener statt, die versuchen, endlich ihre Ruhe zu finden", sagte der Bahnchef. Die Bahn geht davon aus, dass der Anwalt weder mit einer Klage gegen einzelne Vorstandsmitglieder noch für eine erhöhte Entschädigungsleistung Erfolg haben wird.

Bei der Katastrophe am 3. Juni 1998 war ein ICE-Schnellzug bei Eschede entgleist und gegen eine Brücke geprallt. Dabei waren 101 Menschen getötet und 88 weitere verletzt worden. Als Ursache für die Katastrophe war ein gebrochener Radreifen festgestellt worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen die Verantwortlichen dauern noch an.

Am 31. Mai. 2001

Bundeswehr

Im Streit um eine Entschädigung für verstrahlte frühere Radarspezialisten der Bundeswehr wird eine gerichtliche Auseinandersetzung immer wahrscheinlicher. Das Verteidigungsministerium lehnte am Mittwoch in einem Schreiben an die Anwälte der Strahlenopfer weitergehende Entschädigungsforderungen ab. Es geht um inzwischen fast 400 Fälle, in denen Techniker in der 60er und 70er Jahren wegen der Versäumnisse bei Schutzmaßnahmen schwere Gesundheitsschäden, überwiegend Krebsleiden, zugezogen hatten. Noch vor vier Wochen hatte Ressortchef Rudolf Scharping (SPD) bei der Vorlage des Berichts der sogenannten Sommer-Kommission zu den Strahlenschäden eine "großherzige Lösung" zugesagt.

In dem Schreiben, heißt es nun aber, Schadenersatzansprüche könnten nur geltend gemacht werden, wenn eine Amtspflichtverletzung vorliege. Eine solche Verfehlung lag jedoch nach Ansicht des Ministeriums nicht vor. Auch eine "haftungsbegründete Kausalität" wird ausgeschlossen. Wie aus dem Brief weiter hervorgeht, will sich das Ministerium nur auf versorgungsrechtliche Ansprüche der Betroffenen einlassen.

Nach dem Rechtsverständnis des Ressorts soll es zudem für Kinder, die wegen der Verstrahlung ihrer Soldaten-Väter etwa genetisch geschädigt sind, gar nichts geben. Sie unterlägen keinen der Versicherungs- oder Versorgungssysteme. Ebenfalls von Ansprüchen ausgeschlossen sind nach Auffassung des Ressorts jene ehemaligen Bundeswehrangehörigen, deren Verfahren wegen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen bereits abgeschlossen sind.

Der Vorsitzende des "Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter", Peter Rasch, nannte die Aussage, es habe kein pflichtwidriges Verhalten der Bundeswehr gegeben, eine Schutzbehauptung. Bereits Ende der 50er Jahre seien bei Messungen stark überhöhte Strahlenwerte festgestellt worden. Die notwendigen Konsequenzen habe man jedoch nicht gezogen.

Die Berliner Anwaltskanzlei Geulen hatte angekündigt, für die Betroffenen notfalls Schmerzensgeld und Schadensersatz gerichtlich einzuklagen, wenn sich bis Anfang September keine befriedigende Lösung abzeichnet. Dabei geht es nach derzeitigen Schätzungen um Forderungen in Höhe von insgesamt mindestens 120 Millionen Mark. Unter den Mandaten der Kanzlei sind nach einem Bericht der "Thüringer Allgemeinen" auch 27 ehemalige Angehörige der DDR-Volksarmee. Sie erheben Forderungen gegen die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin der DDR. Nach Angaben der Wehrbereichsverwaltung im brandenburgischen Strausberg haben dort 180 frühere NVA-Soldaten Ansprüche angemeldet, wie die in Erfurt erscheinende "Thüringer Allgemeine" vom Donnerstag berichtet. Die Behörde ewartet jedoch bei der Bearbeitung der Anträge Verzögerungen, weil angeblich keine technischen Dokumentationen über die damaligen Radargeräte russischer Bauart vorliegen.

Scharping ernannte inzwischen einen Sonderbeauftragten für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Strahlenschäden und gab einen weitreichenden Maßnahmenkatalog bekannt. Die Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Verkürzung der Anerkennungsverfahren sowie möglichst einvernehmlichen Lösungen für die bekannten Fälle führen, wie das Ministerium mitteilte. Zudem wurde eine Info-Hotline (Tel: 0228/942-5000) geschaltet, über die Betroffene und ihre Angehörigen Hilfestellung und Beratung einholen können.

Am 18. Jul. 2001

Zivil-Kollegen vermöbelt

Wegen Körperverletzung im Amt hat das Hamburger Amtsgericht drei Thüringer Polizisten zu je einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Beamten müssen zudem je 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Die Hamburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Thüringer Beamten während einer Demonstration im November vergangenen Jahres in Hamburg zwei Zivilpolizisten geschlagen und verletzt haben.

Im Verlauf des Prozesses war es zum Eklat gekommen, weil die drei Thüringer Polizisten nicht zu Verhandlungsterminen erschienen waren. Daraufhin hatte das Amtsgericht Haftbefehle erlassen, die vom Hamburger Oberlandesgericht bestätigt wurden. Erst als Thüringens Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) eingriff, der sich für das Erscheinen der Polizisten verbürgte, konnte eine Eskalation des Rechtsstreits verhindert werden.

Am 14. Jul. 2003

Urteil

Die Veranstalter eines Bon-Jovi-Konzertes in Nürnberg müssen wegen des Hörschadens einer Besucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Arzt hatte bei der Frau nach dem Open-Air-Konzert der Gruppe am 8. September 2000 ein akutes Lärmtrauma und eine Innenohrschädigung mit Tinnitus festgestellt. Nach Meinung des Gerichts haben die Beklagten die so genannte Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Konzertbesucher vor Lärmbelästigung schuldhaft verletzt, weil sie keinen Einfluss auf die Tontechniker der Band genommen hatten, den Lärmpegel zu reduzieren.

Das Gericht verurteilte den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 4000 Euro. Außerdem müssen die entstandenen Arztkosten ersetzt werden.

Die Klägerin stand während des Konzerts drei bis fünf Meter vor einer Lautsprecherbox. Ein Mitverschulden der Frau schloss das Gericht aber aus. Den Angaben zufolge durfte sich die Frau darauf verlassen, dass der Veranstalter alle Maßnahmen ergreift, um die Besucher vor körperlichen Schäden zu schützen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Anwälte der Veranstalter in Berufung gehen. Dann muss das Oberlandesgericht Nürnberg über den Fall entscheiden.

Am 08. Dez. 2004

Misshandlung

Ein früherer Bundeswehr-Rekrut der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld hat Klage auf Schmerzensgeld eingereicht. Die Klage richte sich gegen sechs damalige Bundeswehr-Ausbilder, die im laufenden Strafprozess angeklagt waren oder es noch sind, sagte ein Sprecher des Landgerichts Münster am 31. Januar 2008.

Der Kläger fordere 2000 Euro Schmerzensgeld. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. Der Strafprozess um die Misshandlung von Rekruten in Coesfeld läuft seit knapp einem Jahr und steht kurz vor dem Abschluss.

In dem Prozess wird ehemaligen Bundeswehrausbildern zur Last gelegt, 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Auf der Anklagebank sitzen noch zehn von ursprünglich 18 Angeklagten. Gegen einen Angeklagten hat das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Am 31. Jan. 2008