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"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Vorratsdatenspeicherung

Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.

Die Befürchtung, dass das höchste deutsche Gericht dadurch lahmgelegt wird, dürfte allerdings unbegründet sein. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat bereits die Möglichkeit angedeutet, einzelne Verfahren herauszugreifen und dann "Musterentscheidungen" zu treffen.

Wie dieser "Massenprotest" letztlich einzuordnen ist, darüber ist sich Papier noch nicht im Klaren: "Ich kann das jetzt noch nicht beurteilen, ob das mehr oder weniger nur eine politische Show sein soll oder wirklich auf ernsthaften problemorientierten Beurteilungen eines Großteils der Bevölkerung beruht", sagte er am Sonntag in einem Interview des Deutschlandradios.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der das geplante Klageverfahren vorantreibt, meint es jedenfalls ernst. Der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern rief seit November 2006 Bürger dazu auf, einen Rechtsanwalt zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Gesetz zu bevollmächtigen. Über 20.000 elektronische Anmeldungen und knapp 7000 schriftliche Vollmachten lägen nun bereits vor, hieß es. Die potenziellen Kläger wehren sich gegen die geplante sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung ihrer Daten von Telefon- sowie Internetverbindungen.

Laut Arbeitskreis ist jeder zehnte der Klagewilligen in einem Vertrauensberuf tätig ist, davon 19 Prozent als Journalisten, 7 Prozent als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5 Prozent als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter und Unternehmensberater seien dabei.