Telefonüberwachung

Staatsanwaltschaft kann in V-Mann-Affäre nicht ermitteln

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen der V-Mann-Affäre in der rechtsextremen Szene liegen derzeit auf Eis. Bislang liege keine "Ermächtigungserklärung zur Strafverfolgung" vor, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart am 31. Oktober und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau". Ohne diese Erklärung des Düsseldorfer Innenministeriums könnten die Ermittlungen nicht fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt seit Mitte August gegen unbekannte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wegen Geheimnisverrats und Strafvereitelung.

Angeblich soll ein V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes einen kriminellen V-Mann in der Neonaziszene Ostwestfalens und Dortmunds vor einer Telefonüberwachung der Polizei gewarnt haben. Mit Verweis auf die Geheimhaltungspflicht verweigerte Innenminister Ingo Wolf (FDP) bisher Auskünfte zu dem Thema.

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