Telefonüberwachung
Staatsanwaltschaft kann in V-Mann-Affäre nicht ermitteln
Angeblich soll ein V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes einen kriminellen V-Mann in der Neonaziszene Ostwestfalens und Dortmunds vor einer Telefonüberwachung der Polizei gewarnt haben. Mit Verweis auf die Geheimhaltungspflicht verweigerte Innenminister Ingo Wolf (FDP) bisher Auskünfte zu dem Thema.
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