"Keine neuen Tatsachen"
Bundesanwaltschaft lehnt Ermittlungen im Fall Barschel ab
Die Bundesanwaltschaft sei in Staatsschutzstrafsachen wie Landesverrat, Spionage und Terrorismus zuständig und keine oberste Aufsichtsbehörde für die Staatsanwaltschaften der Länder.
Es seien zudem "keine neuen Tatsachen zutage getreten", die an der Zuständigkeitsfrage etwas ändern würden. Dies habe die Bundesanwaltschaft, die sich über den neuesten Stand bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein informiert habe, dem Anwalt der Familie Barschels mitgeteilt.
Der Kieler Generalstaatsanwalt Erhard Rex hatte bereits Ende September einseitige Mord-Spekulationen in Medienveröffentlichungen zurückgewiesen.
Barschel war vor 20 Jahren, am 11. Oktober 1987, in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel "Beau Rivage" tot aufgefunden worden. Seitdem gibt es einen Streit um die Frage, ob der 43-Jährige Selbstmord beging oder ermordet wurde.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
