Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Oberverwaltungsgericht NRW billigt Studiengebühren

Trotz UN-Sozialpakt

Mit einem Grundsatzurteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen (NRW) für rechtmäßig erklärt. Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz berechtige die Universitäten zur Erhebung von Studienbeiträgen, teilte das Gericht am 9. Oktober in Münster mit. Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Während die schwarz-gelbe Landesregierung das Urteil begrüßte, formulierten SPD, Grüne und Studentenvertreter erneut deutliche Kritik an den Uni-Gebühren.

Die Richter hatten über eine Klage von Studentenvertretern gegen die Universität Paderborn zu befinden. Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage wegen der Gebühren gegen die Universität bereits abgewiesen. Auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte (UN-Sozialpakt), der eine kostenfreie Hochschulbildung garantiere, müsse in der Bundesrepublik nicht als "innerstaatlich geltendes Recht angewandt werden", urteilten nun die OVG-Richter und bestätigten die Linie des Mindener Gerichts. (Az.: 15A 1596/07)

Seit dem Wintersemester 2006/2007 können Hochschulen in NRW von Studienanfängern Gebühren verlangen. Seit dem Sommersemester 2007 dürfen die Universitäten von allen Studenten bis zu 500 Euro pro Semester einfordern. Die Einführung der Gebühren gehörte zu den Kernpunkten im Regierungsprogramm der CDU-FDP-Koalition.

"Ich bin sehr zufrieden, dass wir gerichtsfest gearbeitet haben", sagte Forschungsminister Andreas Pinkwart (FDP) als Reaktion auf das OVG-Urteil. Die Universitäten und Fachhochschulen im Land hätten nun "Planungssicherheit". In den nächsten Jahren werde die "Qualität von Forschung und Lehre" an den Hochschulen mit den Mitteln aus den "Studienbeiträgen nachhaltig verbessert".

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren kritisierte das Urteil der obersten Verwaltungsrichter. Dass das OVG den UN-Sozialpakt nicht als verbindliches Recht anerkannt habe, "ist für uns völlig unverständlich", sagte ein Bündnissprecher. Der Pakt sei von der Bundesrepublik ratifiziert worden und verpflichte den Staat zu einem kostenlosen Zugang zu den Universitäten. Das Aktionsbündnis werde trotz der vom OVG Münster nicht zugelassenen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitere Rechtsmittel einlegen.

Die Grünen bezeichneten das OVG-Urteil als erwartbar. "Wir halten die Einführung von Studiengebühren aus bildungs-, wirtschafts- und innovationspolitischen Erwägungen weiterhin für kontraproduktiv", sagte die Landtagsabgeordnete Ruth Seidl. "Unsere Warnung, dass junge Menschen durch Studiengebühren von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden, ist durch die drastisch zurückgehenden Studierendenzahlen bestätigt worden", sagte sie.

Die SPD will auch "weiterhin politisch gegen die ungerechten Studiengebühren der Landesregierung kämpfen". Hier seien die Positionen klar, sagte der Forschungspolitiker Marc Jan Eumann. Die SPD stehe "für die Gebührenfreiheit von Bildung und für Chancengleichheit". Die Landesregierung stehe "für Privatisierung von Bildung und Studiengebühren", sagte der Oppositionspolitiker.