Zwei Schusswaffen pro Halbjahr erlaubt
Bundesgericht bestätigt verschärftes Waffenrecht
Geklagt hatten vier Sportschützen, die innerhalb eines halben Jahres nicht mehr als zwei Waffen kaufen durften. Die Kläger vertraten hingegen die Ansicht, dass die zeitliche Beschränkung des Waffenkaufs nur für die gefährlicheren halbautomatischen und mehrschüssigen sogenannten Kontingentwaffen gelte. In den ersten Instanzen waren die Kläger gescheitert, auch das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Klage am Mittwoch zurück.
Das Waffenrecht war verschärft worden, nachdem am 26. April 2002 am Erfurter Gutenberg-Gymnasium ein ehemaliger Schüler 16 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet hatte.
(AZ: BVerwG 6 C 1.07, 6 C 3.07. 6 C 8.07)
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Am 14. Nov. 2007 unter:
justizStichworte:
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