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BGH billigt Entzug des Sorgerechts bei Verletzung der Schulpflicht

Religiöse Gründe

Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen nicht zur Schule schicken, können zumindest teilweise das Sorgerecht verlieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 16. November veröffentlichten Beschluss. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, hieß es.

Im vorliegenden Fall ging es um strenggläubigen Baptisten, die als Spätaussiedler nach Deutschland kamen. Sie beharrten darauf, zwei ihrer Kinder nicht in die Grundschule zu schicken. Darauf entzog ihnen das Familiengericht Paderborn das Sorgerecht in Schulangelegenheiten für diese Kinder und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zudem bestellte das Gericht das Jugendamt der Stadt Paderborn als Pfleger. Der BGH betonte, dass die Anordnung einer Pflegschaft für die Kinder grundsätzlich dem "Missbrauch der elterlichen Sorge" entgegenwirken könne.

Allerdings brachten - mit Einwilligung des Pflegers - die Eltern ihre Kinder dann in ein österreichisches Dorf, wo die - pädagogisch nicht vorgebildete Mutter - den Kindern seither Hausunterricht erteilt. Der BGH rügte, dass der Pfleger sich offenkundig als ungeeignet erwiesen habe, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen.

Das Oberlandesgericht Hamm müsse nun in einem weiteren Verfahren einen geeigneten Pfleger auswählen oder durch Weisungen sicherstellen, dass die Kinder ihrer Schulpflicht in Deutschland nachkämen. Denn diese bestehe weiterhin, da die Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten hätten.

(AZ: XII ZB 41/07 und XII ZB 42/07 - Beschluss vom 11. September 2007)