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Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung

Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.

Die Überwachungs-Maßnahme soll nach offizieller Darstellung helfen, Autodiebe und Versicherungsbetrüger aufzuspüren.

Die klagenden Autofahrer sehen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Mit einem einzigen Lesegerät könnten pro Stunde mehrere Tausend Kennzeichen erfasst werden, heißt es in der Beschwerde. Die Polizei werde somit "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt". Das Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" vom 19. November hat die hessische Polizei seit März eine Million Autokennzeichen mit ihren neuen Lesegeräten fotografiert. 300 Mal habe es einen "Treffer" gegeben. Dabei seien der Polizei zu zwei Dritteln Fahrer ins Netz gegangen, die ohne Haftpflichtschutz unterwegs waren, und nur in Einzelfällen andere Straftäter.

Dem Magazin zufolge lassen derzeit "mindestens die Hälfte aller Innenminister" Kennzeichen in ihren Bundesländern scannen. Dazu gehörten Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg wolle dafür das Polizeigesetz ändern.