4,99 Prozent für "Bürger in Wut"

Bremerhavener Stimmen bei Landtagswahl müssen neu ausgezählt werden

Rund ein halbes Jahr nach der Bürgerschaftswahl in Bremen müssen die Bremerhavener Stimmzettel neu ausgezählt werden. Diese Entscheidung gab das Wahlprüfungsgericht am Dienstag bekannt. Gegebenenfalls müsse das Wahlergebnis nach der erneuten Zählung berichtigt werden. Die rechte Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) hatte das Ergebnis der Bürgerschaftswahl im Mai angefochten. Die BIW hatte in Bremerhaven 4,99 Prozent der Stimmen erhalten. Mit nur einer Stimme mehr wäre sie in die Bremer Bürgerschaft eingezogen.

Durch eine Besonderheit des Wahlrechts in dem Zwei-Städte-Bundesland genügt für den Einzug ins Parlament der Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven oder in Bremen. Sollte BIW doch noch mit einem Abgeordneten ins Parlament einziehen, würde die SPD einen Sitz verlieren. "Bürger in Wut" war nur in Bremerhaven zur Wahl angetreten.

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