Umsetzung des UN-Schusswaffen-Protokolls

Kabinett beschließt Verschärfung des Waffenrechts

Das Tragen von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit soll künftig verboten werden. Eine entsprechende Verschärfung des Waffenrechts beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Auch das Vererben scharfer Waffen wird unter strenge Auflagen gestellt. Bisher mussten Erben von Waffen nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen. Künftig werden ererbte Waffen von Amts wegen blockiert, wenn der neue Besitzer weder Jäger noch Sportschütze ist.

Die Überarbeitung des Gesetzes war auch notwendig geworden, weil Deutschland das UN-Schusswaffen-Protokoll unterzeichnet hat. Zur Ratifizierung waren die Änderungen im deutschen Waffengesetz nötig.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!