Grundsätzlich untersagt
NRW plant Störsender gegen Handys im Gefängnis
Damit solle verhindert werden, dass Häftlinge aus ihren Zellen heraus weiterhin kriminelle Geschäfte organisieren oder Fluchtversuche vorbereiten.
Ein Sprecher des Justizministeriums gab zu, dass keine Zahlen vorlägen. Man wisse aber, "dass bei einem Durchlauf von 40.000 Gefangenen pro Jahr so etwas passiert", sagte ein Sprecher des Justizministeriums dem Blatt. Obwohl Handys in Gefängnissen verboten sind, würden sie "regelmäßig" hineingeschleust.
Die Zeitung schrieb, die Landesregierung wolle noch vor Jahresende eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die den Einbau von Handy-Blockern in Gefängnissen erlaubt. Die Störung von Funkwellen sei zurzeit in Deutschland noch grundsätzlich untersagt. Seit der Föderalismusreform dürften Länder aber selbst Ausnahmen beschließen. Zug um Zug sollten im kommenden Jahr alle Gefängnisse mit Störsendern ausgestattet werden, Haftanstalten mit den gefährlichsten Verbrechern zuerst.
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Am 26. Nov. 2007 unter:
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