Kabelbinder sollen noch fester angezogen worden sein
Weiteres Urteil im Prozess um Rekrutenmisshandlung
"Das ist eine Misshandlung von Untergebenen", betonte der Vorsitzende Thomas Mattonet. Dass der Angeklagte seine Rekruten, die nach dem Abladen von der Transporterpritsche auf einer Matte lagen, geschlagen und in den Magen getreten habe, glaubte das Gericht nicht. Bis auf einen Zeugen habe keiner der zahlreichen gehörten Rekruten diesen Vorfall mitbekommen.
Auch habe der Angeklagte nicht gewusst, dass die Geiselnahmeübungen in der Grundausbildung verboten seien. "Hier hat eine effektive Dienstaufsicht gefehlt. Der Angeklagte ist gerade wegen dieses Fehlers von der Bundeswehr suspendiert worden", betonte der Richter. Die Kammer sei von einem minderschweren Fall ausgegangen. Der 26-Jährige sei durch die Dauer des Verfahrens und dadurch, dass er teilweise die Prozesskosten tragen muss, schon bestraft. Sein Verteidiger, der einen Freispruch beantragt hatte, kündigte eine Revision an.
In dem Prozess wirft die Staatsanwaltschaft ehemaligen Bundeswehr-Ausbildern vor, im Jahr 2004 in Coesfeld vier simulierte Geiselnahmen initiiert zu haben, an denen über 160 Rekruten beteiligt gewesen sein sollen. Dabei soll es zu Übergriffen und Misshandlungen gekommen sein.
Zum Prozessauftakt im März dieses Jahres waren es 18 Angeklagte. Einer wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, fünf erhielten Geldstrafen, zwei wurden freigesprochen. Somit müssen sich jetzt noch zehn ehemalige Bundeswehr-Ausbilder vor Gericht verantworten.
Der Prozess soll am Mittwoch (28. November) fortgesetzt werden.
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