Landgericht Cottbuse

Mahler und Staatsanwaltschaft legen Berufung ein

Mit dem Verfahren gegen den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler wird sich das Cottbuser Landgericht befassen. Sowohl Mahler selbst als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das jüngste Urteil des Amtsgerichts Cottbus ein, wie ein Gerichtssprecher am 27. November auf Anfrage in Cottbus sagte. Das Amtsgericht hatte den 71-Jährigen am Freitag wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Haft gefordert, Mahlers Verteidigerin und Lebensgefährtin dagegen auf Freispruch plädiert.

Der einschlägig vorbestrafte Mahler hatte im November 2006 beim Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen offenbar den Hitlergruß gezeigt. Er war im Januar 2005 vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die er zunächst in Cottbus und dann in Bayern absaß. Mahler hatte im Hinblick auf das später vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte NPD-Verbotsverfahren einen Schriftsatz mit Passagen verfasst, die als volksverhetzend und antisemitisch bewertet wurden.

Die Staatsschutzabteilung der bayerischen Polizei leitete unterdessen gegen Mahler neue Ermittlungen wegen Verdachts der Volksverhetzung ein. Mehrere Bürger aus Mahlers Wohnort Ebersberg hätten in den vergangenen Tagen Briefe samt einer CD in ihrem Briefkasten gefunden, in denen Mahler die Leugnung des Holocaust thematisiere.

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