"Ohne hinreichende Begründung"
Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen auf dem Prüfstand
Die Landes-Grünen wenden sich dagegen, dass ihr Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel vorsah, im Dezember 2006 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und SPD abgelehnt wurde. Der Landtag habe damit das Recht der Grünen auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, indem er die Sperrklausel "ohne hinreichende Begründung beibehalten" habe.
Der Landtag hätte die Erfahrungen, die andere Bundesländer ohne die Sperrklausel gemacht hätten, auswerten müssen, heißt es in der Organklage zur Begründung. Eine Fünf-Prozent-Hürde gebe es nur noch in 3 von 13 Flächenländern und den Stadtstaaten. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht damit begnügen, die für Bundes- und Landtagswahlen entwickelten Grundsätze ohne weiteres auf die Kommunalwahlen zu übertragen.
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Am 27. Nov. 2007 unter:
justizStichworte:
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