"Wehrhafte Demokratie"
Koblenzer Verfassungsgerichtshof weist NPD-Klage zurück
Zum einen bestünden bereits Bedenken, ob die Organklage überhaupt zulässig sei, hieß es in der Urteilsbegründung. In jedem Fall aber sei die Klage "in der Sache unbegründet", denn das sogenannte Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe in einer wehrhaften Demokratie der Aufklärung über Rechtsextremismus nicht entgegen.
In der Broschüre informiert das Mainzer Innenministerium über Strategien, wie die Kommunen auf Herausforderungen durch Rechte reagieren können. So wird anhand des Falles im pfälzischen Kirchheim aufgezeigt, wie eine Gemeinde sich gegen einen angeblich geplanten Immobilienkauf der NPD zur Wehr setzen kann. Die NPD sah dadurch ihre verfassungsmäßigen Rechte als nicht verbotene politische Partei verletzt.
(Az.: VGH O 27/07 und VGH A 22/07)
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Am 27. Nov. 2007 unter:
justizStichworte:
« Mahler und Staatsanwaltschaft legen Berufung ein
Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen auf dem Prüfstand »

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