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Bundesrats-Einspruch zu Volkszählungsgesetz zurückgewiesen

Melderegister

Die Vorbereitungen zur Volkszählung 2011 können anlaufen. Der Bundestag wies am 28. November einen Einspruch der Länderkammer gegen das entsprechende Gesetz zurück, mit dem der registergestützte Zensus geregelt wird. Es war das erste Mal seit dem Regierungsantritt der großen Koalition im Herbst 2005, dass die Unions-dominierte Länderkammer gegen einen Gesetzesbeschluss des Bundestages Einspruch einlegte. Für die Zurückweisung des Einspruchs votierten 422 Abgeordnete der 613 Parlamentarier. 50 stimmten mit Nein, 106 enthielten sich.

Da der Einspruch im Bundesrat einstimmig war, konnte der Bundestag ihn nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen, wobei mindestens die Mehrheit aller Abgeordneten - die sogenannte Kanzlermehrheit - erreicht werden musste. Nunmehr hat das Gesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz hatte Anfang November zu keinem Ergebnis geführt. Die Länderkammer hatte einen Ausgleich für die Mehrbelastungen durchsetzen wollen, die Ländern und Kommunen bei der Volkszählung entstehen.

Die Volkszählung 2011 soll nach einem neuen, registergestützten System erfolgen, bei dem nicht mehr die gesamte Bevölkerung befragt wird. Stattdessen soll sowohl auf Melderegister und Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Vermessungs- und Finanzbehörden als auch der für Grundsteuer, Grundbücher und Liegenschaftskataster zuständigen Länderstellen zurückgegriffen werden. Zusätzlich sollen rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohneigentümer sowie zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt werden.