Akteneinsicht
Umweltverband siegt vor Gericht gegen Umweltministerium
Die Entscheidung des Gerichtes stärke den Naturschutz in Deutschland und unterstütze die Bemühungen des BUND um den Schutz der Natur insbesondere an der Elbe, so die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt.
Das Urteil stärke die Informationsrechte für die Umweltverbände. "Entsprechend dem Umweltinformationsgesetz steht uns die Einsicht in Unterlagen zu, die naturschutz- und umweltrelevante Entscheidungen betreffen. Das Bundesumweltministerium darf sich dem nicht verweigern." Der Richter führte in der Begründung des Urteils aus, dass "mehr Glas als Zement" in der Verwaltung nötig sei.
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Am 30. Nov. 2007 unter:
justizStichworte:
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