BGH-Ermittlungsrichter hält Brief-Kontrolle offenbar für rechtswidrig
Hamburger Staatsschutz
Wörtlich stehe in der Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters, dass beim Aussortieren von Postsendungen "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen" sei, um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden".
Der Staatsschutz des Landeskriminalamtes hatte Ende Mai im Zusammenhang mit der Fahndung nach Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm Briefsendungen kontrolliert. Zuvor waren von Unbekannten in Hamburg mehrere "Farb- und Brandanschläge" verübt worden, unter anderem ein Anschlag auf das Auto des "Bild"-Chefredakteurs Kai Diekmann.
Bei der Suche nach Bekennerschreiben beschlagnahmten Staatsschutzbeamte auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses im Briefzentrum Mitte im Stadtteil Altona Postsendungen. Laut Roggan waren dies "Tausende Sendungen".
Es sei erfreulich, dass der BGH dem "Ermittlungseifer" deutliche Grenzen gezogen habe, sagte Roggan. Die Entscheidung habe weitreichende Auswirkungen auch auf weitere Ermittlungsverfahren.
Ein BGH-Sprecher verwies am Abend auf ddp-Anfrage auf die presserechtliche Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft bei Entscheidungen des BGH-Ermittlungsrichters. Von der Bundesanwaltschaft war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.