Derzeit angeblich nicht im Einsatz
Schäuble sinniert über akustische Wohnraumüberwachung
Laut Urteil dürfen private Wohnräume nur dann mit "Wanzen" und Mikrofonen abgehört werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dort "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden. Führt die Überwachung unerwartet zur Erhebung von persönlich-privaten und damit "absolut geschützten Informationen", muss sie abgebrochen werden.
Laut Schäuble hat diese "Lehre" des Verfassungsgerichts von einem "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" letztlich dazu geführt, dass das entsprechende Gesetz "de facto ein totes Gesetz" sei.
"Ob das gewollt ist, weiß ich nicht", sagte er. Darüber werde "nochmal zu diskutieren sein". Schäuble sagte, die britischen Behörden hätten im vergangenen Jahr "Anschläge auf den zivilen Luftverkehr weitestgehend mit Mitteln akustischer und optischer Wohnraumüberwachung" verhindern können.
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Am 08. Nov. 2007 unter:
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