Staatsanwaltschaft wollte drei Jahre

BGH bestätigt Urteil im Passauer Wildfleischskandal

Das Urteil im Passauer Wildfleischskandal ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am 7. November die Verurteilung des Ex-Geschäftsführers des Wildzerlegebetriebs Berger Wild zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten Karl Heinz B. im November 2006 des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Er habe zudem Lebensmittel mit nicht zugelassenen Zusatzstoffen in Verkehr gebracht und weitere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu verantworten.

Der BGH verwarf nun die Revision der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht habe "die für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände umfassend und rechtsfehlerfrei gewürdigt", hieß es zur Begründung.

Das Landgericht war weitgehend dem Plädoyer der Verteidigung gefolgt. Diese hatte betont, dass im Prozess nicht bewiesen worden sei, dass der Angeklagte mit Gammelfleisch gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte B. genau dies vorgeworfen und eine Haftstrafe von drei Jahren für den früheren Chef des einstmals größten Wildzerlegebetriebs Europas beantragt. Im Zuge der Gammelfleisch-Vorwürfe war das Passauer Unternehmen in Konkurs gegangen. (AZ: 1 StR 164/07 - Entscheidung vom 7. November 2007)

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