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Bundestag beschließt neues Unterhaltsrecht

"Große Gewinner"

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit grünes Licht für die Reform des Unterhaltsrechts gegeben. Gegen die Neuregelung stimmte am Freitag nur die Links-Fraktion. Die Neuregelung soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Kinder haben bei der Zahlung von Unterhalt künftig Vorrang. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, werden bei der Dauer des Betreuungsunterhalts gleich behandelt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, die Kinder seien der "große Gewinner" der Reform. Sie verwies darauf, dass jede dritte Ehe geschieden werde, bei der Hälfte der geschiedenen Ehen minderjährige Kinder betroffen seien sowie immer häufiger Kinder außerhalb von Ehen geboren würden. "Patchwork"-Familien seien heute normal. Das Recht dürfe sich von Realitäten nicht abkoppeln.