1,76 Euro pro Tag für Getränke und weitere Lebensmittel
Kostenlose Heimverpflegung führt zu niedrigerer Sozialhilfe
Derzeit sind das rund 4,40 Euro pro Tag, die allerdings auch noch für Getränke und Zigaretten reichen sollen. Für ein kostenloses Frühstück könne diese Summe um ein Fünftel, für Mittag- und Abendessen um jeweils zwei Fünftel reduziert werden, entschied das BSG.
Bei drei kostenlosen Mahlzeiten verbleiben demnach für weitere Lebensmittel, Zigaretten und Getränke noch 1,76 Euro pro Tag. Schon ein Apfel, eine Flasche Bier und eine Tasse Kaffee würden also den Rahmen sprengen.
Ob dies analog auch beim Arbeitslosengeld II gilt, ließen die Kasseler Richter offen. Eine Anrechnung als Einkommen, die für die Arbeitslosen am ungünstigsten wäre und deutlich höhere Einbußen bedeuten könnte, ist nach dem Urteil jedoch ausgeschlossen.
(Az: B 8/9b SO 21/06 R)
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Am 11. Dez. 2007 unter:
justizStichworte:
« Stadtpräsident wegen Laptop-Pfand an Prostituierte unter Druck
Kindergeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden »
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