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Konstantin Weckers Kritik an der NPD war laut Gericht keine Beleidigung

Abwägung

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat das Ermittlungsverfahren gegen Liedermacher Konstantin Wecker wegen Beleidigung der NPD eingestellt. Der Ausspruch "Die NPD ist braunes Pack und eine Verbrecherbande" sei in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht worden, teilte ein Justizsprecher am 13. Dezember mit.

Wecker war zur Last gelegt worden, sich bei einem Konzert in Erlangen mit dem Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, Arno Hamburger, solidarisiert zu haben. Dabei soll er die Besucher seines Konzerts dazu aufgefordert haben, Hamburgers angeblich beleidigende Äußerungen gegen die NPD gemeinsam zu skandieren.

Die Justiz betonte, der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen dem "vor Beleidigungen geschützten sozialen Geltungsanspruch" der NPD und dem Recht Weckers auf freie Meinungsäußerung zugrunde. Wecker habe sich bereits in der Vergangenheit politisch engagiert und seine Ablehnung von rechtsradikalem Gedankengut deutlich gemacht.

Auch das Ermittlungsverfahren gegen die unbekannt gebliebenen Besucher des Konzertes wurde eingestellt. Zuvor war bereits ein ähnliches Ermittlungsverfahren gegen Hamburger, den Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) und den CSU-Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn eingestellt worden. Sie hätten mit ihrer Kritik an der NPD einen "Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung" geleistet, befand die Staatsanwaltschaft.