Angeblich 140.000 Euro von Siemens
In der SPD wächst der Unmut über Schily wegen Nebentätigkeit
Mit Blick auf eine mögliche, vom Bundestagspräsidium zu verhängende Geldstrafe fügte Tauss hinzu: "Im Zweifel muss er zahlen - und zwar nicht zu knapp." Die Regeln zum Umgang mit den Nebeneinkünften seien "Regeln, die wir uns selbst gegeben haben. Daran haben wir uns zu halten."
Zur Begründung für seine Weigerung sagte Schily der "Passauer Neuen Presse", ein "Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht" sei nach Paragraf 203 Strafgesetzbuch strafbar. "Die Strafvorschrift ist durch das Abgeordnetengesetz weder aufgehoben noch verändert worden", so Schily. Er habe sich aber Bundespräsident Norbert Lammert (CDU) gegenüber bereiterklärt, "die Monats- und Jahresumsätze aus meiner Anwaltstätigkeit mitzuteilen".
Lammert fordert allerdings unter Berufung auf die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach einzelnen Mandaten. Daran sehe er sich "gehindert", sagte Schily. Nach den anwaltlichen Regeln sei es ihm auch nicht erlaubt, "Details aus dem Anwaltsmandatsverhältnis in anonymisierter Form Dritten gegenüber offen zu legen".
Medienberichten zufolge soll Schily als anwaltlicher Berater des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 etwa 140.000 Euro eingenommen haben.
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Am 14. Dez. 2007 unter:
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Bundestag beschließt Post-Mindestlohn »
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