Freiflüge für Schlapphüte
Regierung muss laut Urteil Praxis für BND-Umzug ändern
Ihnen hatte das Kanzleramt Vergünstigungen nach dem Bonn-Berlin-Gesetz gewährt. Viele Mitarbeiter können den Angaben zufolge jahrelang kostenlose Freiflüge nach Hause und zinslose Darlehen für den Kauf eines Eigenheims in Anspruch nehmen.
Der Bundesrechnungshof hatte diese Praxis 2005 gerügt und die Kosten auf bis zu 60 Millionen Euro geschätzt. Im März 2006 beendete das Kanzleramt die Sonderregelung und beschloss, dass Mitarbeiter, die in Zukunft nach Berlin umziehen, nicht mehr in den Genuss des Hauptstadt-Gesetzes kommen.
Nach dem Urteil muss die Bundesregierung alle betroffenen Mitarbeiter des Geheimdienstes gleich behandeln. Die Richter betonten, es handele sich nicht um ein Grundsatzurteil für alle vom Umzug betroffenen Mitarbeiter. Dennoch wird der Prozess im Kanzleramt mit großem Interesse verfolgt: Setzt sich der Kläger durch, müsste das Umzugsgesetz laut "Merkur" für Hunderte Mitarbeiter wieder in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung will gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Die Frist hierfür endet am 3. Januar 2008. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine ähnliche Klage eines BND-Beamten verhandelt, steht noch aus.
(Az: 12s Ca 4570/07)
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Am 18. Dez. 2007 unter:
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« Ärzte an kommunalen Kliniken fordern zehn Prozent mehr Gehalt
CDU-Politiker von Bismarck aus dem Bundestag ausgeschieden »

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