19 Prozent
Familie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Mehrwertsteuererhöhung
Die Beschwerdeführer - ein Ehepaar und eines ihrer sechs Kinder - waren der Meinung, dass die Mehrwertsteuererhöhung das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletze. Eine Familie mit Kindern werde mehr belastet als Kinderlose mit gleichem Einkommen. Seit Januar zahlen Verbraucher für Waren und Dienstleistungen 19 statt bis dahin 16 Prozent Mehrwertsteuer. Der Gesetzgeber hätte nach Ansicht der Kläger die dadurch entstandene Mehrbelastung über Änderungen beim Einkommensteuerrecht und Kindergeld finanziell ausgleichen müssen. Kinderkosten müssten von indirekter Besteuerung befreit werden, argumentierte die Familie.
Dem folgte das Verfassungsgericht nicht. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer belaste zwar Familien mit Kindern stärker als Kinderlose. Denn Familien müssten wegen ihres höheren Bedarfs mehr Waren kaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese relativ stärkere Belastung der Familien sei jedoch "im System der indirekten Steuern notwendig angelegt".
Sie müsse deshalb gegebenenfalls eine "Kompensation" bei der direkten Besteuerung durch die Einkommensteuer im Sinne des Familienlastenausgleichs zur Folge haben.
Der nationale Gesetzgeber habe zudem keinen Spielraum, um Güter, die für die Kindererziehung gekauft würden, von der Mehrwertsteuer freizustellen oder generell mit einem ermäßigten Steuersatz zu versehen. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass der deutsche Gesetzgeber hier durch EU-Vorgaben gebunden sei. Die Besteuerung derartiger Güter der Art und der Höhe nach sei durch die "Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie" europarechtlich vorgegeben.
Die Erhöhung der auch als Umsatzsteuer bezeichneten Verbrauchssteuer war im Mai 2006 vom Bundestag beschlossen worden. Einen Monat später stimmte auch der Bundesrat zu. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte der Sanierung des Bundeshaushalts dienen.
Das Nettoeinkommen der klagenden Familie beläuft sich den Angaben zufolge inklusive des monatlichen Kindergeldes von 641 Euro auf rund 53.400 Euro im Jahr. Nach Angaben der Kläger beträgt ihre zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuererhöhung pro Monat 68 Euro bis 73 Euro.
(AZ: 1 BvR 2129/07 - Beschluss vom 6. Dezember 2007)
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Am 19. Dez. 2007 unter:
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