"Mischverwaltung"
Umsetzung von "Hartz IV" mit "Jobcentern" ist verfassungswidrig
Das Grundgesetz schließe eine "Mischverwaltung" aus. Die Kommunen würden so in ihrem "Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung" verletzt. Die Verfassungsbeschwerden von elf Kreisen und Landkreisen hatten damit teilweise Erfolg.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kommentierte, das Arbeitslosengeld II sei verfassungsgemäß. "Das Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit." Die gemeinsame Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen in Arbeitsgemeinschaften halte das Bundesverfassungsgericht hingegen nicht für zulässig. "Die Zusammenarbeit war praktisch und hilfreich, aber es geht auch anders", so Scholz.
Scholz sagte mit Blick auf die bundesweit rund 350 Arbeitsgemeinschaften, die Leistungen "aus einer Hand" gewähren sollen: "Die Zusammenarbeit war praktisch und hilfreich, aber es geht auch anders." Schon jetzt gebe es in 21 Landkreisen Vorbilder, wie die Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose aussehen könnte. Dabei nähmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt, wenn auch meist unter einem Dach, wahr. Die Agentur für Arbeit übernehme die Betreuung und zahle das Arbeitslosengeld II an die Betroffenen aus. Die Kommune sei für die Kosten der Unterkunft sowie Hilfen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung oder Kinderbetreuung zuständig.
Auch nach Auffassung von Unions-Fraktionsvize Hans-Peter Friedrich (CSU) muss bei der Neuregelung ein "möglichst dezentraler Ansatz gewährleistet" sein. Erfahrung und Kompetenz der Kommunen müssten "Vorrang" haben. "Eine Rückkehr zum Nebeneinander von basisferner zentralistischer Verwaltung und Kompetenz vor Ort darf es nicht geben", warnte Friedrich.
Scholz sagte hingegen, für die Bundesregierung sei es wichtig, dass die Betreuung und Vermittlung von Menschen, die länger arbeitslos seien, Aufgaben des Bundes blieben. "Das ist vernünftig, damit auch in Zukunft ein Arbeitsloser in Flensburg auf einen freien Arbeitsplatz in Frankfurt vermittelt werden kann."
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Bodo Ramelow, kommentierte, "Hartz IV ist ein schlechtes und ein schlecht gemachtes Gesetz". Nun zeige sich, "dass die heiße Nadel, mit der der Hartz IV-Sozialabbau gestrickt wurde, das Grundgesetz verletzt hat. Das organisatorische Gewürge in den Argen geht vor allem zu Lasten der Betroffenen."
Ramelow wies darauf hin, dass von zehntausenden Widersprüche, ein Drittel erfolgreich sei. Dies spreche Bände "über die menschenunwürdige Hartz IV-Praxis". Die Verantwortung dafür trügen "die Hartz IV-Parteien" CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne.
Die Linke fordere weiterhin die Beseitigung von Hartz IV. "Es ist Armut per Gesetz, verschärft durch das von der Politik angerichtete Verwaltungschaos", so Ramelow. "Die Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit wurde damit nicht gelöst, sondern die Betroffenen in der Mehrheit schlechter gestellt."
(AZ: 2 BvR 2433/04; 2 BvR 2434/04 - Urteil vom 20. Dezember 2007)
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Am 20. Dez. 2007 unter:
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