Nach erfolgreicher Revision

OVG verhandelt Klagen gegen Braunkohlentagebau Garzweiler

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster werden heute zwei Berufungsklagen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler verhandelt. Den Angaben zufolge richtet sich ein Verfahren gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau. Das zweite Verfahren klärt die Frage, ob die Enteignung eines Grundstücks im Bereich des Tagebaus zulässig war.

In dem ersten Fall klagt ein Einwohner der von dem Abbau betroffenen Ortschaft Immerath, dessen Fall bereits einmal vom OVG verhandelt und zurückgewiesen wurde. Nach erfolgreicher Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde der Fall nun an das OVG wieder zurückverwiesen.

Im zweiten Fall geht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Enteignung einer im Abbaufeld gelegenen Streuobstwiese vor. In einem Grundabtretungsbeschluss war das Grundstück im Sommer 2005 der RWE Power AG übertragen worden.

Der BUND hofft, den Braunkohlentagebau Garzweiler II noch im allerletzten Moment stoppen zu können. Angesichts der ungebremst fortschreitenden Erderwärmung und deren dramatischer Folgen für Mensch und Natur sei die Gewinnung und Nutzung des Klimakillers Braunkohle nicht zu rechtfertigen, so die Umweltschützer.

Der Braunkohlentagebau Garzweiler II hätte zudem dramatische Auswirkungen auf die Natur und den Gewässerhaushalt. "7.600 Menschen sollen nach dem Willen ders RWE ihre Heimat verlieren."

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