Zwei mal 330 Euro
Bundesrat billigt höhere Abgeordneten-Diäten
Die Mehrkosten für 2008 belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro, 2009 kommen weitere 2,4 Millionen Euro hinzu. Seit 2003 waren die Bezüge der Abgeordneten nicht mehr angehoben worden.
Mit der Neuregelung ist eine Absenkung der Altersversorgung verbunden. Pro Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag sollen nur noch 2,5 Prozent der Diäten statt wie bisher 3,0 Prozent als Altersversorgung ausgezahlt werden. Allerdings wird ein Anspruch darauf künftig schon nach einem statt wie bisher nach acht Jahren Parlamentszugehörigkeit begründet.
Die Pension soll zwei Jahre später als bisher, also ab dem 67. Lebensjahr gezahlt werden. Der Höchstsatz des Altersversorgungsanspruchs von nunmehr 67,5 Prozent wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht.
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Am 21. Dez. 2007 unter:
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