Tatort Truppenübungsplatz
Rasch auf auftauchende Ziele schießen
Der Berufssoldat wies in seiner Aussage jede Verantwortung für das Unglück von sich: "Das persönliche Versagen eines Einzelnen kann ein Sicherheitsoffizier nicht ausschließen." Er habe sich auf die Belehrung verlassen, dass in einem 30-Grad-Winkel um das Ziel bei Schussabgabe keine Personen sein dürfen. Diese will der angeklagte Rekrut nicht gehört haben.
Mit einem Urteil wird noch am Donnerstag gerechnet.
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Am 06. Dez. 2007 unter:
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