"Verwertbares Vermögen"
Arbeitslose mit Nießbrauchrecht der Eltern dürfen Haus behalten
Die Behörde zeigte sich lediglich zur Bewilligung von Arbeitslosengeld II als Darlehen bereit - zur Überbrückung der Zeit bis zum Verkauf von Gebäude und Grundstück.
Das BSG verurteilte die ARGE zur Zahlung der Sozialleistungen in normaler Form als Zuschuss. Vermögensgegenstände seien nicht verwertbar, wenn "weder absehbar noch beeinflussbar" sei, wann sie zu Geld gemacht werden könnten, befand der Senat. "Der Kläger ist hilfebedürftig, weil sein mit Nießbrauch belastetes Eigentum aktuell nicht zu verkaufen ist", urteilten die Richter.
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Am 06. Dez. 2007 unter:
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« Niedersachsen und Baden-Württemberg sagen im Bundesrat Nein
Job-Center müssen Arbeitslosen auch geringe Fahrtkosten erstatten »
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