Einkommensanrechnung, Miet- und Heizkosten
"Hartz IV"-Klagen erreichen neuen Höchststand
"Die Kurve geht langsam auf den Zenit zu", sagte Gerichtspräsident Peter Masuch. Eine Prognose, wann der Gipfel erreicht sein könnte, wollte er nicht abgeben. Das oberste Sozialgericht wird von der Klagewelle allerdings erst langsam erreicht. Zwar wurde mit 254 "Hartz IV"-Streitigkeiten - gegenüber 142 im Vorjahr - auch beim BSG eine neue Rekordmarke erreicht. Doch während sich an den Sozialgerichten der ersten Instanz derzeit etwa jedes dritte Verfahren um die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe dreht, waren es bei dem Kasseler Gericht nur rund zehn Prozent.
Nach Angaben des Gerichts werden die allermeisten Hartz IV-Klagen abgewiesen. Die Erfolgsquote liege "deutlich" unter dem Durchschnitt von 30 Prozent aller Sozialgerichtsverfahren, die mit einem Sieg der Leistungsempfänger enden. Umkämpft seien insbesondere Fragen der Einkommensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II sowie die Übernahme von Miet- und Heizkosten.
Das Bundessozialgericht will 2008 beispielsweise entscheiden, ob Steuererstattungen als Einkommen oder Vermögen zu werten sind und ob Arbeitslose zusätzliche Leistungen für die Warmwasserversorgung bekommen müssen. Masuch appellierte an Gesetzgeber und Justiz, für "Klarheit und Verständlichkeit" im Sozialrecht zu sorgen.
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Am 28. Jan. 2008 unter:
justizStichworte:
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