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Zivis sollen "freiwillig" länger dienen dienen

Streit um Zivildienst

Das Bundesfamilienministerium möchte Zivildienstleistungen eine "freiwillige" Verlängerung des Dienstes ermöglichen. "Wir wollen den Zivildienstleistenden die Chance geben, ihre Dienstzeit zum Beispiel bis zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung zu verlängern, um damit Lücken in ihrer Biografie zu vermeiden und sich weiter zu qualifizieren", sagte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Jens Kreuter, zur Begründung. Den Planungen zufolge sollen Zivildienstleistende ihren neunmonatigen Dienst künftig freiwillig um bis zu sechs Monate verlängern können, wie ein Sprecher des Ministeriums am 29. Januar bestätigte. Die Zivis sollen in dieser Zeit ihren normalen Sold, Sozialbeiträge und Fahrtkosten erhalten. Die Anbieter des Zivildienstplatzes sollen den Sold freiwillig aufstocken können. Das Vorhaben stößt bei FDP und Grünen auf Ablehnung. Sie befürchten eine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse.

Die FDP-Parlamentarierin Ina Lenke sagte, dass ein Drittel der Zivildienstleistenden "in gewinnorientierten Einrichtungen privatrechtlich organisierter Dienstleister" beschäftigt sei. Sie nannte es "äußerst fragwürdig", ob es verfassungsgemäß sei, Arbeitszeiten nach der eigentlichen Zivildienstzeit "durch ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu regeln und durch das Bundesamt für den Zivildienst überwachen zu lassen".

"Vollkommen abzulehnen" sei, dass nach dem eigentlichen Zivildienst ein Teil der Sozialversicherung durch den Bund übernommen werden solle, so Lemke. Damit würde der ehemalige Zivildienstleistende "zu einem subventionierten Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt, der unter Umständen reguläre Beschäftigung verdrängt".

Auch der Grünen-Abgeordnete Kai Gehring betonte, die Begrenzung des Zivildienststatus auf neun Monate müsse bestehen bleiben, damit Zivildienstleistende keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Sollten Einsatzstellen und bisherige Zivildienstleistende weiter zusammenarbeiten wollen, sei dies arbeitsrechtlich bereits jetzt möglich. Dies müsse jedoch unter fairen tarifvertraglichen Bedingungen erfolgen. "Ansonsten würde der Ausnutzung von Zivildienstleistenden Tür und Tor geöffnet."