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EU-Kommissar kritisiert deutsches Antidiskriminierungsgesetz

Partnerschaften von Homosexuellen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfüllt nach Ansicht von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla nicht alle Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinien. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, Spidla fordere in einem Schreiben an die Bundesregierung Nachbesserungen. Unter anderem sollten eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen einer Ehe weitgehend gleichgestellt werden. Spidla kritisiere unter anderem, dass im öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie Beihilfe, Familienzuschlag und dem Witwen- und Witwergeld zwischen Verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde.

Nach Ansicht der Kommission handle es sich nicht um unterschiedliche Familienstände. Zudem kritisiere er, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot nur dann haften müssten, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Die Kommission erwarte innerhalb von zwei Monaten eine Antwort, ansonsten sei die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren möglich, schreibe Spidla.

Die Bundesregierung schließe in einem internen Papier nicht aus, dass Teile des Antidiskriminierungsgesetzes nachgebessert und verschärft werden müssten, berichtete das Blatt.

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warf Spidla ein falsches Verständnis von Subsidiarität vor. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der Zeitung, es sei seiner Fraktion schon schwer gefallen, dem Gesetz in seiner jetzigen Form zuzustimmen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte dagegen: "Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und bei der Beamtenversorgung ist überfällig."