EU-Kommissar kritisiert deutsches Antidiskriminierungsgesetz
Partnerschaften von Homosexuellen
Nach Ansicht der Kommission handle es sich nicht um unterschiedliche Familienstände. Zudem kritisiere er, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot nur dann haften müssten, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Die Kommission erwarte innerhalb von zwei Monaten eine Antwort, ansonsten sei die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren möglich, schreibe Spidla.
Die Bundesregierung schließe in einem internen Papier nicht aus, dass Teile des Antidiskriminierungsgesetzes nachgebessert und verschärft werden müssten, berichtete das Blatt.
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warf Spidla ein falsches Verständnis von Subsidiarität vor. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der Zeitung, es sei seiner Fraktion schon schwer gefallen, dem Gesetz in seiner jetzigen Form zuzustimmen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sagte dagegen: "Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und bei der Beamtenversorgung ist überfällig."