Menschenwürde & Gleichbehandlung

Verfassungsschutz darf laut Urteil Scientology observieren

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf laut einem Urteil die Scientology-Organisation in Deutschland weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln observieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigte am 12. Februar in Münster eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2004. Scientology, seit elf Jahren unter Beobachtung der Staatsschützer, hatte gegen die Überwachung geklagt und kündigte nach der Urteilsverkündung weitere rechtliche Schritte an. Der 5. Senat des OVG erkannte in der Arbeit von Scientology Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Hinweise darauf ergäben sich aus einer Vielzahl von Schriften und sonstigen Aktivitäten. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft oder eingeschränkt werden sollten.

Der Senat ließ ausdrücklich offen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft sei. Dies sei für die Entscheidung nicht relevant. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Scientology kündigte jedoch an, gegen die Entscheidung mit weiteren Rechtsmitteln vorgehen zu wollen. Trotz der mittlerweile mehr als zehn Jahre andauernden Untersuchungen "und Schikane gegenüber Scientologen" sei es dem Verfassungsschutz bis heute nicht gelungen, "irgendwelche stichhaltigen Beweise" dafür zu finden, dass die Organisation oder ihre Mitglieder eine Bedrohung für die demokratische Rechtsordnung darstellten, sagte eine Scientology-Sprecherin. Man sei daher davon überzeugt, in der nächsten Instanz zu gewinnen.

(Az: 5 A 130/05)

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