Menschenwürde & Gleichbehandlung
Verfassungsschutz darf laut Urteil Scientology observieren
Hinweise darauf ergäben sich aus einer Vielzahl von Schriften und sonstigen Aktivitäten. Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft oder eingeschränkt werden sollten.
Der Senat ließ ausdrücklich offen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft sei. Dies sei für die Entscheidung nicht relevant. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Scientology kündigte jedoch an, gegen die Entscheidung mit weiteren Rechtsmitteln vorgehen zu wollen. Trotz der mittlerweile mehr als zehn Jahre andauernden Untersuchungen "und Schikane gegenüber Scientologen" sei es dem Verfassungsschutz bis heute nicht gelungen, "irgendwelche stichhaltigen Beweise" dafür zu finden, dass die Organisation oder ihre Mitglieder eine Bedrohung für die demokratische Rechtsordnung darstellten, sagte eine Scientology-Sprecherin. Man sei daher davon überzeugt, in der nächsten Instanz zu gewinnen.
(Az: 5 A 130/05)
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Am 12. Feb. 2008 unter:
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