Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Ordnungsgeld oder Haft

Vorratsprotokollierung

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angedroht (Az. 5 C 314/06). Hintergrund ist ein Urteil vom 27. März 2007, demzufolge die personenbeziehbare Protokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens auf dem Informationsportal "www.bmj.bund.de" gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer verstieß. Eine Unterlassungserklärung wurde bislang nicht unterzeichnet. Die verbreitete Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetnutzern ermöglicht es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen. In einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" der Betroffenen, so das Gericht.

Insbesondere dürften sogenannte IP-Adressen nicht gespeichert werden, weil "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren." Sicherheitsgründe rechtfertigten eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht, auch nicht für kurze Zeit.

Der Jurist Patrick Breyer rät allen Betreibern von Internet- Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen oder abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. "Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen", so Breyer. Anleitungen und Hinweise für Betreiber finden sich auf der Internetseite www.wir-speichern-nicht.de. Die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gilt für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.