Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Stadt München schließt Scientology-Kindertagesstätte
Die inhaltlichen und methodischen Grundsätze von Scientology entsprächen nicht "den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben", vor allem dem Recht des Kindes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie dem Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. In der Kindertagesstätte wurden den Angaben zufolge 18 Kinder im Alter bis zehn Jahre betreut.
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Am 25. Feb. 2008 unter:
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