1,7 bis 1,95 Prozent des Einkommens
Auch unfreiwillig Kinderlose müssen Pflege-Zuschlag zahlen
Seit 2005 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose, die älter als 23 Jahre sind, bei 1,95 Prozent des Einkommens. Ausgenommen sind nur Versicherte, die vor 1940 geboren wurden.
Eltern müssen dagegen bloß 1,7 Prozent abführen. Dabei spielt keine Rolle, ob ihr Nachwuchs schon erwachsen ist. Mit dieser Regelung hatte die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 umgesetzt, das in dem bis dahin geltenden einheitlichen Beitrag eine unzulässige Benachteiligung von Familien gesehen hatte.
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Am 27. Feb. 2008 unter:
justizStichworte:
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